AGBs

Allgemeine Reparaturbedingungen der Repair Profi GmbH vom 22.08.2023, Version 1.1.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle unsere Reparaturleistungen einschließlich aller Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz unserer Reparaturwerkstatt, die sich an dem im Impressum angegeben Sitz unseres Unternehmens befindet.

1. Allgemeines

1.1 Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Repair Profis GmbH (im Folgenden: Anbieter) und dem Auftraggeber von Leistungen (im Folgenden: Kunde), die auf der Internetseite https://www.reparaturen-profis.de angeboten werden. Sie gelten auch für Reparaturen aufgrund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie, soweit nachfolgend nichts anders angegeben ist oder nicht zwingende, gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Die Verrichtung- und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

1.4 “Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.5 “Unternehmer“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die mit dem Anbieter in Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Sofern Unternehmer nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, kommen ihnen ebenfalls die für Verbraucher bestimmten Rechte zugute. Sie gelten als Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Anbieter nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Das gilt nicht für die Ausübung des Widerspruchsrechts des Kunden.

1.7 Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klar stellende Funktion. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Auftragserteilung

2.1 Gegenstand des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparatur- und oder Serviceleistungen. Darstellungen und Beschreibungen des Anbieters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

2.2 Die Bestellung kann durch die Zusendung des Geräts erfolgen, wenn der Kunde im Rahmen seiner Online-Bestellung die Freigabe für den Einbau neuer Teile bis zu einem bestimmten Betrag erklärt hat. Der Anbieter ist berechtigt, dass in einer solchen Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden schriftlich oder in Textform innerhalb von einer Woche anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Kommt der Vertrag zu Stande, so ist der Anbieter in der Folge berechtigt, die in Auftrag gegebene Reparatur nach Maßgabe dieser Bedingungen ohne einen Kostenvoranschlag vorzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass der vom Kunden im Auftrag genannte Rahmen nicht überschritten wird.

2.3 In allen sonstigen Fällen wird, abweichend von Absatz 2, nach der Zusendung des Reparaturscheins, des zu reparierenden Gerätes und einer Fehlerbeschreibung vom Anbieter ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser wird dem Kunden in Textform übersandt. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Service- oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde in Textform innerhalb von 10 Tagen annehmen kann.

2.4 Der Kostenvoranschlag ist kostenfrei und stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Ergibt sich während der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so wird der Kunde hiervon unverzüglich informiert. In diesem Fall kann der Vertrag gekündigt werden.

2.5 Kommt die Reparatur aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, wird der Anbieter die entstandenen Bearbeitungskosten nicht in Rechnung stellen. Die Kosten für den Hin- und Rückversand werden im Falle eines Rücktritts nicht in Rechnung gestellt.

2.6 Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.

2.7 Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die der Anbieter für notwendig erachten, erteilt. Der Anbieter ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.

2.8 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Der Vertragstext bzw. als zur Herbeiführung des Vertrags abgegebenen Erklärung werden gespeichert und die Bestelldaten und die AGB anschließend per E-Mail an den Kunden gesendet. Die AGB können jederzeit auf dieser Seite eingesehen werden. Vergangene Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der Reparatur- bzw. Serviceleistung ergibt sich aus dem erteilten Auftrag (Auftrag ohne Erstellung eines Kostenvoranschlags). Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, ergibt sich der Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung des Kostenvoranschlags, soweit der Kunde das darin liegende Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrages unverändert angenommen hat, ansonsten ergibt sich der Umfang der Leistung aus der vom Kunden abgeänderten Leistungsbeschreibung.

3.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen. Reparaturtermine sind stets unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.

3.3 Die im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen gegen Neuteile ausgetauschten Teile aus den Kundengeräten gehen in das Eigentum des Anbieters über.

4. Besondere Regelungen für Displayreparaturen

4.1 Dem Kunden wir hiermit bekannt gemacht, dass bei Geräten bestimmter Hersteller bauartbedingt ein Austausch beschädigter Glasbauteile, insbesondere des Displays, nur durch den Austausch der gesamten Baueinheit / Displayeinheit möglich ist, deren Kosten die Kosten eines reinen Austauschs des Glasbauteils übersteigen. Stellt sich nach Prüfung des Geräts heraus, dass dies der Fall ist und war der Auftrag nicht bereits entsprechend erteilt, so wird der Kunde entsprechend per Email informiert, alle bis dahin getroffenen Vereinbarungen, insbesondere Preisangaben, verlieren ihre Gültigkeit.

4.2 Der Kunde kann sodann nach seiner Wahl:

a) den Anbieter mit der Durchführung der nötigen Arbeiten, insbesondere dem Austausch der kompletten Displayeinheit zu den dafür geltenden Konditionen beauftragen

b) den erteilten Reparaturauftrag stornieren und die Rücksendung des Geräts verlangen.

4.3 Wir behalten uns vor, in den Fällen, in denen ein Glastausch technisch unverhältnismäßig schwierig oder aufwändig ist oder eine Durchführung des Glastausches zu einer Überschreitung vereinbarter Reparaturfristen führen würde, auch ohne vorherige Zustimmung einen kompletten, technisch gleich- oder höherwertigen Displaytausch durchzuführen; Mehrkosten sind für den Kunden damit nicht verbunden.

5 . Mitwirkungspflicht

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Zur Mitwirkungspflicht gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen Passwörter, PINs u.ä., sonstig erforderlichen Datenmaterials sowie von Hard- und Software, soweit dies zur Reparatur und Wartung erforderlich ist.

5.2 Mit der Erteilung des Überprüfungs- und / oder Reparaturauftrags sichert der Kunde zu, Eigentümer des übergebenen Geräts zu sein oder vom Eigentümer zur Erfüllung aller für einer erfolgreiche Leistungserbringung durch uns notwendigen, und gesetzlich bestehenden oder nach diesen Bedingungen vereinbarten Informations- und Mitwirkungspflichten und Einverständniserklärungen in hinreichender Weise bevollmächtigt zu sein.

5.3 Für eine Fehlerdiagnose kann es notwendig werden, dass Diagnosedaten, wie die Seriennummer und gerätespezifische Informationen an den Gerätehersteller übertragen und dort gespeichert werden. Diese Daten sind ausschließlich gerätebezogene Informationen, lassen also keinen Rückschluss auf die Person des Kunden bzw. Geräte Eigentümers zu. Mit der Erteilung des Überprüfungs- und / oder Reparaturauftrags sichert der Kunde zu, Eigentümer des übergebenen Geräts zu sein erteilt der Kunde seine Einwilligung in diese Datenübermittlung.

5.4 Vor dem Einsenden/Abgeben der Geräte ist vom Kunden eine Sicherungskopie der auf seinem Gerät gespeicherten Daten und installierter Software anzufertigen. Der Anbieter sowie die von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen haften nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Programmen, Daten oder sonstigen Informationen, die dem eingesendeten Gerät gespeichert sind. Trotz Durchführung einer Datensicherung kann der Anbieter nicht für etwaige Datenverluste im Rahmen dieses Auftrags verantwortlich gemacht werden.

5.5 Der Kunde hat durch eine geeignete Transportverpackung dafür Sorge zu tragen, dass eingesandte Geräte auf dem Transportweg zu uns geschützt sind. Etwaige Mehrkosten, die auf eine unzureichende Versand- und Transportverpackung zurück zuführen sind, trägt der Kunde. Der Kunde hat Sorge zu tragen, das Art- und Beschaffenheit der Versandverpackung keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Paketes geben.

5.6 Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

5.7. Der Anbieter ist berechtigt die Mitwirkungspflicht des Kunden textförmlich unter Setzung einer angemessenen Frist einfordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist der Anbieter berechtigt den Vertrag gemäß § 643 BGB zu kündigen. Bereits erbracht Leistungen werden abgerechnet.

6. Vergütung, Zahlungsarten, Fälligkeit

6.1 Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat. Der Kunde hat die bearbeiteten Gegenstände unverzüglich abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Besteller nicht nach Ablauf von 5 Werktagen nach textförmlicher Fertigstellungsmitteilung die Abnahme durchgeführt hat. Hat der Kunde oder dessen Beauftragte die bearbeiteten Gegenstände in Benutzung benommen, so gilt dies als Abnahme.

6.3 Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse (Überweisung), PayPal, VISA Kreditkarte, Mastercard, sowie SOFORT Überweisung. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich der Anbieter entsprechend der jeweiligen Bonität vor, die erbetene Bestellung nur gegen Vorauskasse durchzuführen.

In allen Fällen einer Reparatur auf Rechnung beträgt die Zahlungsfrist zwei Wochen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine andere Zahlungsfrist bestimmt wird.

7. Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang sämtlicher in Rechnung gestellter Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.

7.2 Dem Anbieter steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem auf Grund des Vertrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu, dass auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden. Der Anbieter kann von diesem Pfandrecht nach Ablauf eines Monats ab Fälligkeit der Forderung Gebrauch machen; der Kunde verzichtet auf das Erfordernis einer erneuten Androhung. Der Anbieter ist nach seiner Wahl auch zu einer Verwertung im Wege des freihändigen Verkaufs und zur Abänderung etwaig einschlägiger gesetzlicher Verkaufsbedingungen berechtigt, sofern dies nicht zu einer unbilligen Benachteiligung des Kunden führt. Der Kunde wird vom Anbieter über eine erfolgte Verwertung unverzüglich zu benachrichtigen, etwaig überschüssig erzielte Verwertungserlöse wird der Anbieter nach Wahl des Kunden an diesen erstatten.

8. Lieferung, Übergabe, Gefahrübergang, Annahmeverzug

8.1 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werkes auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Besteller auf diesen über. Ist der Kunde Unternehmer geht das Risiko und die Gefahr der Versendung mit Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zu der Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Anbieter genießt für alle ihm obliegenden Versendungen Versandversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 500,00 €. Sofern für den Kunden erkennbar ist, dass im Einzelfall eine Sendung einen höheren Wert aufweist, wird er den Anbieter darauf hinweisen. Unterbleibt der Hinweis und ist dem Kunden diesbezüglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, dann beschränkt sich eine etwaige, den Anbieter treffende Haftung für Transportschäden auf die vorgenannte Summe. Der Kunde muss in jedem Fall den originalen Einlieferungsbeleg aufheben, um etwaige Ansprüche gegenüber der Deutschen Post DHL geltend zu machen.

8.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

8.3 Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Werktagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. die Versandbereitschaft des Werkes und die Kosten textförmlich gemeldet wurden, dieses abholt, abholen lässt oder versenden lässt.

8.4 Beim Versand von uns reparierten Geräte tritt unbeschadet der Regelungen über die Versandkosten sowie etwaiger Ansprüche gegen das Versandunternehmen der Gefahrübergang mit der Auslieferung des Versandstücks an das Auslieferungsunternehmen ein; es gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 644 und § 447 BGB.

9. Gewährleistung

9.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Reparaturarbeit verpflichtet, sobald ihm der Reparaturgegenstand wieder zur Verfügung steht. Kleinere Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, sowie nicht offensichtliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

Die Abnahme kann erfolgen durch:

a) Ausdrückliche Erklärung des Kunden, dass er die werkvertragliche Leistung als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung anerkennt,

b) Verabsäumen der Rügefrist (Abnahmefiktion).

9.2 Weist eine Reparaturleistung einen Mangel auf, so hat der Kunde binnen angemessener Frist, die in der Regel 5 Werktagen nicht überschreitet diesen Mangel zu rügen (Rügefrist). Die Rügefrist verlängert sich, wenn der Kunde nachweist, dass im aufgrund eines Umstands, der dem Anbieter zuzurechnen ist, eine Mängelrüge innerhalb der vorstehenden Frist nicht möglich war.

9.3 Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; dies beinhaltet insbesondere, dass der fehlerhafte Gegenstand nach Wahl des Anbieters entweder durch beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf Wunsch des Anbieters hin vom Kunden an zur Nachbesserung eingesandt wird.

9.4 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

9.5 Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Anbieters oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

9.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Anbieter nur dann, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden als Ersatz verlangen; Nr. 06.1 dieser Bedingungen gilt entsprechend.

9.07 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme der Ware. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffs Ansprüche des Unternehmers nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Gewährleistungsansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

9.08 Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Reklamation / Mängelanzeige das reparierte Gerät im Rahmen seiner Möglichkeiten sorgfältig dahingehend zu prüfen, ob die in Betracht kommenden Ursachen für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seiner eigenen Sphäre liegen; dazu sind einfache und übliche Untersuchungen des Gegenstandes nötig. Für den Fall, dass solche Untersuchung nachweislich unterblieben ist bzw. sich schon dabei herausgestellt hat oder haben müsste, dass die Ursache für den Fehler im eigenen Verschulden des Kunden liegt behalten wir uns vor, alle angefallenen Versandkosten ersetzt zu verlangen.

9.09 Ist der Kunde Verbraucher, so gilt zusätzlich: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.

10. Haftung

10.1 Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden werden ausgeschlossen, sofern diese nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, resultieren, Garantien für die Beschaffenheit des Werkes betreffen und/oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters

10.2 Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

10.3 Grundsätzlich übernimmt der Anbieter keine Haftung

a.) für bereits beschädigte Geräte

b.) für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden; die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

c.) für durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o. a. verursacht wurden.

d.) sofern dem Anbieter nicht im Bezug auf den Schaden seinerseits Vorsatz bzw. grober Fahrlässihkeit zur Last zu legen ist.

11. Aufbewahrung und Abholung

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, reparierte Gegenstände ohne weitere Identitätsprüfung an jede Person auszuhändigen bzw. zurück zu senden, die sich im Besitz eines geeigneten Berechtigungsnachweises des Kunden befindet.

11.2 Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird der Kunde schriftlich aufgefordert, das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen oder das Gerät auf Wunsch nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersendet. Holt er nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird der Anbieter den Verkauf des Gerätes ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf stattfinden soll. Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist der Anbieter zu einer Verwertung berechtigt. Des Weiteren ist der Anbieter explizit berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

11.3 Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Nr. 13.2 Satz 1zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann, da der Kunde den Anbieter über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.

12. Sonstige Regelungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist das Mitglied Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Dieser ist zudem auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds zu erheben.

12.2 Der Anbieter unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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